Gemeinsam zum Erfolg: Monika Zährl, MdL Dr. Stefan Ebner (l.) und Bundesminister Alois Rainer MdB haben die Verlängerung der Verjährungsfrist im engen Schulterschluss vorangebracht – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Mit der nun in Kraft tretenden Neuregelung werden umfassendere Ermittlungen ermöglicht und Polizei, Verwaltungsbehörden sowie Justiz spürbar entlastet. Schwerwiegende Verkehrsverstöße können künftig konsequenter verfolgt werden – ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Beispielhaft dürfen hier Verfahren bei verbotenen Autorennen angeführt werden. Dauerten diese bei der Staatsanwaltschaft länger als drei Monate an und wurde das Strafverfahren letztlich z.B. aus Mangel an Beweisen eingestellt, so waren bisher auch die in diesem Zusammenhang begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt. Dazu gehören z.B. Geschwindigkeitsverstöße, verbotswidriges Überholen und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Der Täter kam somit ohne Strafe (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte) davon.
Ein anderes Beispiel: Wenn ein im europäischen Ausland lebender Fahrzeugführer einen gravierenden Verkehrsverstoß in Deutschland begeht, gestalten sich die Ermittlungen für deutsche Behörden schwierig. Betroffene können im Ausland das Verfahren verzögern, indem sie beispielsweise falsche oder gar keine Angaben machen. Dadurch läuft den deutschen Behörden die Zeit davon. Nach drei Monaten war dann mit Eintritt der Verjährung das Verfahren einzustellen, der ausländische Betroffene kam straffrei davon. Die längere Frist von sechs Monaten ermöglicht es den deutschen Behörden, zukünftig weitere Ermittlungen anzustellen.
Auch bei gewerblichem Punktehandel, der seit kurzem erst strafbar ist, kann mit der längeren Frist besser ermittelt werden. Bisher verzögerten sich die Ermittlungen erheblich, wenn durch Dritte wider besseres Wissen die Fahrereigenschaft zugegeben wurde (bisher „straflose Selbstbezichtigung“) und die Verstöße gegen den tatsächlichen Fahrzeugführer letztlich verjährten.
Den Anstoß für die Gesetzesänderung gab Monika Zährl mit einem Antrag des AK Polizei Regen. Dr. Stefan Ebner griff die Initiative frühzeitig auf, begleitete sie politisch und brachte sie in die weiteren parlamentarischen Ebenen ein. Mit seiner Unterstützung und durch die Mitglieder des AK Polizei gelangte das Anliegen an den Bundestagsabgeordneten Alois Rainer, der das Thema in Berlin platzierte und in die zuständigen Entscheidungsprozesse einbrachte. Mit Erfolg: Die Gesetzesänderung trat nun zum 1. Juli in Kraft.
„Dass unsere Initiative nun bundesweit umgesetzt wird, ist ein großer Erfolg für die Polizeipraxis. Die bisherige Verjährungsfrist von drei Monaten war den tatsächlichen Anforderungen bei der Bearbeitung vieler Verkehrsordnungswidrigkeiten längst nicht mehr gewachsen. Mit der Verlängerung erhalten Polizei und Behörden den notwendigen zeitlichen Spielraum, um Verfahren sorgfältig zu bearbeiten und gravierende Verkehrsverstöße konsequent zu verfolgen. Es freut mich sehr, dass ein Vorschlag aus unserem Arbeitskreis den Weg bis in die Bundesgesetzgebung gefunden hat“, sagt Monika Zährl.
Für Dr. Stefan Ebner zeigt der Erfolg, wie wichtig es ist, Impulse aus der Praxis ernst zu nehmen und politisch weiterzutragen: „Diese Gesetzesänderung ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie wertvoll die Expertise unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist. Monika Zährl hat eine Problematik aus der täglichen Praxis aufgegriffen und einen überzeugenden Vorschlag erarbeitet. Mir war es ein großes Anliegen, diese Initiative aufzunehmen und auf den Weg zu bringen. Dass daraus nun Bundesrecht geworden ist, freut mich sehr.“ Und er ergänzt: „Wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise unerlaubte Autorennen – wir wissen, dass diese manchmal tödlich enden können – nur wegen einer zu kurzen Verjährungsfrist keine Konsequenzen haben, ist das inakzeptabel. Gut, dass das durch die Initiative des Arbeitskreises Polizei der CSU im Landkreis Regen nun besser geregelt ist.“
MdB Alois Rainer brachte das Anliegen schließlich in Berlin zur Umsetzung: Er griff die Initiative aus dem Landkreis Regen auf, platzierte sie gegenüber Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und setzte sich für eine entsprechende Gesetzesänderung ein. „Praxisnahe Vorschläge aus den Regionen sind für unsere Arbeit in Berlin enorm wichtig. Die Initiative aus dem Landkreis Regen hat gezeigt, wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Es freut mich, dass wir hier eine Verbesserung erreichen konnten, die Polizei und Behörden bundesweit unterstützt“, so Rainer.
Hintergrund der Initiative war die bislang geltende Sonderregelung, wonach Verkehrsordnungswidrigkeiten bereits nach drei Monaten verjährten, obwohl für Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich eine sechsmonatige Frist gilt. Nach Auffassung des AK Polizei Regen entsprach diese kurze Frist schon seit Längerem nicht mehr den Anforderungen der Praxis. Die Beamten kamen mit der bisherigen Frist der Aufarbeitung nicht mehr hinterher: Komplexere Fahrerermittlungen, hohe Auslastung der Polizeibehörden sowie Fälle von falschen Verdächtigungen, straflosen Selbstbezichtigungen und organisiertem Punktehandel führten zunehmend dazu, dass Verfahren nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden konnten.