CSU-Fraktion begrüßt Reform des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes: Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Pflege und Schutz der Bewohner
Der Ministerrat hat heute der Novelle des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zugestimmt. Kern des Gesetzesvorhabens ist der Abbau von Doppelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch eine stärkere Verzahnung von Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher bekannt als Heimaufsicht) und Medizinischem Dienst sowie ein spürbarer Bürokratieabbau, ohne Abstriche bei Fürsorge und Schutz der Heimbewohner. Die CSU-Landtagsfraktion begrüßt die Neuregelung ausdrücklich.

