Sebastian Schlutz (links), Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg, und MdL Stefan Ebner mit dem Vorschlag, der Schneemobil-Betreibern künftig einen langen Behördenweg erspart.
Der Anstoß dazu kam Ende Februar dieses Jahres, als Schlutz seinen Vorschlag einreichte. Schon im Mai stand die positive Entscheidung fest: Der Freistaat hat das Anliegen aufgegriffen und die Weichen für eine Gesetzesänderung gestellt. Gerade einmal rund drei Monate – eine Geschwindigkeit, die in der Verwaltungspraxis alles andere als selbstverständlich ist.
Von der Neuregelung profitieren würden ganz unterschiedliche Gruppen: vor allem Gemeinden, die Schneemobile etwa für die Pistenpräparierung auf Langlaufstrecken oder Skihängen einsetzen, aber auch abseits gelegene Hotelbetriebe sowie gemeinnützige Organisationen wie die Bergwacht. Bisher waren all jene, die mit motorisierten Schneefahrzeugen auch im öffentlichen Raum unterwegs sein wollten, verpflichtet, sowohl eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz als auch eine separate Ausnahme nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuholen. Zwei Verfahren, zwei Behörden und doppelter Aufwand, für die Betreiber ebenso wie für die Verwaltung. Nach der geplanten Gesetzesänderung würde das Verfahren nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Dabei werden alle relevanten Aspekte – Lärmschutz, Naturschutz, öffentliche Sicherheit – weiterhin vollständig geprüft. Inhaltlich ändert sich nichts, formell wird vieles leichter.
Der CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Ebner, der den Vorschlag nach München begleitet und die notwendigen Kontakte hergestellt hat, zeigt sich erfreut über das Ergebnis: „Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass gute Ideen nicht immer von oben kommen müssen. Sebastian Schlutz hat ein konkretes Problem erkannt, einen sachlichen Lösungsvorschlag gemacht – und der Freistaat hat zugehört. Genau so soll das funktionieren."
Schlutz selbst bedankte sich bei Ebner für die Unterstützung und die Vermittlung der richtigen Ansprechpartner. Für den Abgeordneten ist das der eigentliche Kern der Geschichte: „Entbürokratisierung gelingt dann am besten, wenn die Menschen, die täglich mit den Regeln arbeiten, auch die Möglichkeit haben, sie zu verändern." Dies betonte auch Schlutz: „Verwaltung kann sich auch selbst verbessern – man muss es nur angehen. Der Aufwand für Betreiber und Behörden war schlicht unnötig, und das lässt sich mit guten Argumenten auch erfolgreich ändern."
Für Gemeinden, Hotelbetriebe und Organisationen wie die Bergwacht im Landkreis bedeutet die angestrebte Neuregelung konkret: weniger Aufwand, weniger Kosten, weniger Wartezeit. Und für die Behörden: ein Verfahren statt zwei. Klein im Umfang, groß in der Wirkung – und ein Zeichen, dass Bürokratieabbau auch im Kleinen möglich ist und auch nicht lange dauern muss. Voraussetzung bleibt, dass der Bayerische Landtag die entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet.